Garantieansprüche und Rücksendungen
Reklamationsordnung des Onlineshops shop.northfinder.com/de
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Reklamationsordnung wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in gültiger Fassung (nachstehend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der gültigen Fassung /nachstehend nur „Verbraucherschutzgesetz“/, dem Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf oder der Erbringung von Dienstleistungen anhand eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags in der gültigen Fassung und dem Gesetz Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Handel in der gültigen Fassung herausgegeben. Die Reklamationsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, also dem Unternehmen NORTHFINDER, a. s., mit Sitz in Rastislavova 35 933 011 Lužianky, Slowakische Republik, FN: 102/2014 (nachstehend auch „Verkäufer“) und jeder Person, die ein Käufer von Waren (Sachen) ist, die der Verkäufer im Onlineshop des Verkäufers anbietet, und die in der Position eines Verbrauchers im Sinne der weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einschlägigen, den Verbraucher definierenden Gesetze auftritt, im Sinne der gültigen Rechtsprechung der Slowakischen Republik insbesondere des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags oder eines Vertrags, der außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossen wurde, und des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz im Sinne der geltenden Vorschriften.
1.2. Genauere Kontakt- und Identifikationsdaten des Verkäufers sind im Abschnitt WICHTIGE INFORMATIONEN – KONTAKTDATEN zu finden.
1.3. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der ein Verbraucher ist, bei der Geltendmachung von Rechten aus Mängeln der Sache (Ware) im Sinne des abgeschlossenen Fernkaufvertrags mit dem Verkäufer über den Onlineshop des Verkäufers www.northfinder.at.
1.4. Ein Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die das Bestellformular über die Internetseite des Verkäufers ausgefüllt und abgeschickt hat und die eine E-Mail-Benachrichtigung über die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erhalten und den Kaufpreis bezahlt hat.
1.5. Der Verbraucher ist ein Käufer, der eine natürliche Person ist und der beim Abschluss eines Kaufvertrags gemäß dieser Reklamationsordnung und gemäß den auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.6. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer.
1.7. Die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Anwendung der Mängelhaftungsrechte zwischen dem Verkäufer und einem Käufer ergeben, der eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die als Unternehmer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt (Personen, die sich nicht in der Position eines Verbrauchers befinden), werden durch das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
1.8. Produkte sind Waren, die zum Verkauf bestimmt und gleichzeitig im Onlineshop des Verkäufers veröffentlicht sind (nachstehend auch „Ware“ oder „Sache“).
1.9. Unter Waren werden auch parfümierte Zubereitungen zum Waschen von Textilien verstanden, die im Rahmen des Onlineshops des Verkäufers zum Verkauf angeboten werden.
II. Haftung des Händlers für Mängel an Produkten (Waren)
2.1. Der Händler ist verpflichtet, die Sache (Ware) gemäß dem abgeschlossenen Kaufvertrag, d. h. in der erforderlichen Qualität, Menge und ohne Mängel (tatsächliche, rechtliche) zu liefern.
2.2. Der Händler haftet für Mängel, die die verkaufte Sache bei Übernahme durch den Käufer aufweist. Wenn es sich nicht um gebrauchte Sachen handelt, haftet der Händler für Mängel, die nach Übernahme der Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist (Garantie) auftreten. Wir empfehlen dem Käufer, Mängel der Ware unverzüglich beim Händler geltend zu machen. Bei gebrauchten Sachen haftet der Händler nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei zu einem niedrigeren Preis verkauften Sachen haftet der Händler nicht für einen Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde.
2.3. Der Käufer ist berechtigt, die verkaufte Ware vor der Übernahme zu besichtigen.
2.4. Parfümierte Produkte zum Waschen von Textilien sind chemische Gemische. Sie können nur bei einem Herstellungsfehler reklamiert werden (z. B. ausgelaufene Verpackung, falsche Kennzeichnung, Änderung der Farbe oder Konsistenz oder wenn sie nicht der Beschreibung des Händlers entsprechen).
III. Gewährleistungsfrist
3.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer.
3.2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden an der Ware, die durch unsachgemäße Lagerung/unsachgemäßen Gebrauch oder durch normalen Verschleiß der Ware verursacht wurden, und kann daher keinen Grund für eine Reklamation darstellen. Der vom Händler ausgestellte Kaufbeleg erfüllt die Funktion eines Garantiescheins.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden an der Ware, die vom Käufer verursacht wurden, insbesondere:
• natürlicher Verschleiß,
• Verschmutzung der Ware oder ihrer Teile,
• Vernachlässigung der vorgeschriebenen Pflege der Ware,
• Verwendung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich Temperatur, Staub, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einflüssen nicht der Umgebung entsprechen, in der die Ware normalerweise verwendet wird,
• Eingriff in die Ware durch eine unbefugte Person (unprofessionelle Reparaturen oder Änderungen),
• bei Verwendung der Ware entgegen den Anweisungen, technischen Normen, sonstigen Unterlagen zur Ware oder dem Zweck, für den die Ware bestimmt ist,
• mechanische Beschädigung, insbesondere zerrissene, durchgeschnittene, thermisch beschädigte Ware, durch unvorsichtige, unverhältnismäßige physische Behandlung beschädigte Ware, absichtliches Zerkratzen von Schichten der Ware usw.,
• nach Ablauf der Garantiezeit.
3.3. Durch eine Erklärung im Garantieschein, der dem Käufer ausgehändigt wird, oder in der Werbung kann der Verkäufer eine Garantie geben, die über den Umfang der Garantie gemäß dieser Reklamationsordnung hinausgeht. Im Garantieschein gibt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie an.
3.4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Sache durch den Käufer.
3.5. Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, wird im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs vorgegangen und die Garantiezeit beträgt ein Jahr. Die Garantiezeit beginnt im Sinne der Bestimmung von Art. IV, Punkt 4.7. dieser Reklamationsordnung.
3.6. Wenn es zum Umtausch gegen eine neue Ware kommt, beginnt die Garantiezeit ab dem Erhalt der neuen Ware erneut zu laufen.
3.7. Die Rechte aus der Mängelhaftung auf Ware, für die eine Garantiezeit gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurden.
3.8. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich die Ware in der Reklamation befand. Die Rechte aus der Mängelhaftung für Ware, für die eine Garantiezeit gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurden.
3.9. Ist der Käufer kein Verbraucher, gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, und die Garantiezeit beträgt 1 Jahr. Die Garantiezeit beginnt gemäß Artikel IV, Punkt 4.5. dieser Reklamationsordnung zu laufen.
3.10. Wenn es zum Umtausch der Ware kommt, beginnt die Garantiezeit ab dem Erhalt der neuen Ware erneut zu laufen. Gleiches gilt, wenn das Teil, für das die Garantie gewährt wurde, ausgetauscht wird.
IV. Verfahren zur Geltendmachung der Rechte aus der Mängelhaftung (Reklamation)
4.1. Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus der Mängelhaftung für die Sache (Ware) unter der Anschrift geltend zu machen, die direkt auf der Internetseite im Abschnitt WICHTIGE INFORMATIONEN veröffentlicht ist.
Der Käufer kann jederzeit das Recht auf eine persönliche Reklamation in jeder Geschäftsstelle des Verkäufers geltend machen, in der die Annahme der Reklamation aufgrund der Art der Angelegenheit möglich ist, oder am Sitz des Verkäufers oder durch Dritte, z. B. Transportunternehmen, Versandhändler usw. Wir empfehlen dem Käufer, das kombinierte Formular für den Rücktritt vom Vertrag/Reklamation/Umtausch/Rückgabe zu verwenden, das auf der Website des Verkäufers zum Download zur Verfügung steht.
4.2. Wenn der Käufer die Ware nicht persönlich reklamiert, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, die Ware zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels an der Ware und einem Dokument, das den Kauf der Ware in unserem Geschäft belegt (z. B. Zahlungsbeleg, Rechnung, Garantieschein), zu senden, um den Reklamationsprozess zu beschleunigen.
4.3. Im Falle einer Reklamation empfehlen wir, die Ware per Einschreiben zu versenden. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware nicht per Nachnahme zu versenden, da die auf diese Weise versandte Ware vom Verkäufer nicht angenommen wird.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Geltendmachung der Reklamation die Ware persönlich zu übergeben oder die reklamierte Ware in der Originalverpackung (wenn möglich) oder in einer anderen für ihren Transport geeigneten Verpackung, zusammen mit einem Begleitschreiben mit der Reklamation oder dem auf der Website des Verkäufers verfügbaren Reklamationsformular, das eine ausreichende Kennzeichnung des Käufers und des Verkäufers, eine genaue und vollständige Beschreibung des Mangels/der Mängel der Ware sowie das Original des Kaufbelegs enthält, an die oben genannte Adresse des Sitzes des Verkäufers zu senden. Es wird empfohlen eine solche Sendung zu versichern und mit dem Wort „REKLAMATION“ zu kennzeichnen. Für Schäden an der Ware, die durch unsachgemäße Verpackung verursacht werden, haftet der Käufer. Das Begleitschreiben/Formular sollte auch eine Kontaktmöglichkeit des Käufers enthalten, an die der Verkäufer die Erledigung der Reklamation mitteilen kann. Falls diese nicht angegeben ist, wird auf die in der Bestellung enthaltenen Informationen zurückgegriffen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich eine Bestätigung darüber auszustellen, wann er dieses Recht geltend gemacht hat, sowie über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer.
4.5. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei Geltendmachung der Reklamation unverzüglich nach Erhebung der Mängelrüge durch den Käufer eine Bestätigung über die Mängelrüge auszustellen. In der Bestätigung über die Mängelrüge gibt der Verkäufer die Frist an, innerhalb derer der Mangel behoben wird, wobei diese Frist 30 Tage ab dem Tag der Mängelrüge (Zustellung der reklamierten Ware an den Verkäufer) nicht überschreiten darf – mit Ausnahme objektiver Gründe, aufgrund derer der Verkäufer den Mangel innerhalb dieser Frist nicht beheben kann.
4.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer nur dann eine schriftliche Mitteilung über die Erledigung der Reklamation auszustellen, wenn die Reklamation abgelehnt wurde; in diesem Fall gibt er in dem Dokument die Gründe für die Ablehnung der Reklamation an.
4.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art der Reklamationsabwicklung sofort festzulegen, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Tagen ab der Geltendmachung der Reklamation. In begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Bewertung der Ware erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation. Nach der Festlegung der Art und Weise der Abwicklung der Reklamation erledigt der Verkäufer die Reklamation sofort, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden. Die Erledigung der Reklamation darf aber nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation dauern. Nach Ablauf einer 30-tägigen Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und erhält den vollen Kaufvertrag für die Ware zurück oder hat das Recht auf Umtausch der Ware gegen eine neue.
4.8. Hat der Verbraucher die Reklamation des Produkts nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Kauf geltend gemacht und lehnt der Verkäufer die Verantwortung für den Mangel ab, so kann der Käufer den Mangel erneut rügen, sofern er durch ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme, die von einer akkreditierten, autorisierten oder notifizierten Stelle ausgestellt wurde, die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel nachweist. In einem solchen Fall kann der Verkäufer die Verantwortung für den Mangel nicht ablehnen. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens oder der Stellungnahme, die die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel belegt hat. Dieses Recht muss jedoch spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Erledigung der Reklamation (Lieferung der reparierten oder ersetzten Sache, Auszahlung eines Preisnachlasses vom Kaufpreis oder deren Rückzahlung) geltend gemacht werden, andernfalls erlischt es.
4.9. Der Verbraucher hat Recht auf die Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere der Portokosten, die er beim Versand der reklamierten Ware getragen hat), die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung berechtigter Rechte aus der Mängelhaftung für Waren und Dienstleistungen entstanden sind. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen eines Mangels der Sache hat der Verbraucher ebenfalls Anspruch auf Erstattung der mit diesem Rücktritt verbundenen Kosten.
4.10. Der Verbraucher hat das Recht auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere Portokosten für den Versand der reklamierten Ware), die im Zusammenhang mit der Ausübung der legitimen Rechte entstanden sind, die sich aus der Haftung für Mängel an Waren und Dienstleistungen ergeben. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag aufgrund eines Mangels der Sache oder Dienstleistung hat der Verbraucher auch das Recht auf Erstattung der Kosten dieses Rücktritts.
4.11. Anforderungen an das Sachverständigengutachten im Sinne von Punkt 5.8 dieses Artikels: Das Sachverständigengutachten muss Folgendes enthalten:
a) die Identifizierung der Person, die diese sachkundige Begutachtung durchführt,
b) die präzise Identifizierung des begutachteten Produkts,
c) eine Beschreibung des Produktzustands,
d) das Ergebnis der Begutachtung,
e) das Ausstellungsdatum der sachkundigen Begutachtung.
4.12 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher spätestens 30 Tage nach dem Tag der Geltendmachung der Reklamation in geeigneter und nachweisbarer Form über die Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise ihrer Erledigung zu informieren. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach der Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Erledigung der Reklamation auszustellen.
4.13. Die Reklamation einer parfümierten Zubereitung zum Waschen von Textilien wird nicht anerkannt, wenn das Produkt verwendet wurde und sich die Reklamation auf die subjektive Wahrnehmung des Dufts, eine allergische Reaktion oder eine unsachgemäße Verwendung bezieht.
4.14. Wenn die Beschaffenheit des Produkts es zulässt, übergibt der Verbraucher das Produkt bei einer Reklamation an den Verkäufer (eine benannte Person). Wenn die Beschaffenheit des Produkts eine Lieferung des Produkts an den Verkäufer (benannte Person) nicht zulässt, kann der Verbraucher bei einer Reklamation die Beseitigung des Mangels an dem Ort verlangen, an dem sich das Produkt befindet, oder mit dem Verkäufer (der benannten Person) die Art und Weise des Transports des Produkts vereinbaren.
4.15. Der Zeitraum von der Ausübung des Rechts auf Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer verpflichtet war, die Sache nach der Reparatur zu übernehmen, wird nicht auf die Garantiezeit angerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Ausübung des Rechts sowie über die Reparatur und deren Dauer auszustellen.
V. Rechte des Käufers bei der Ausübung der Rechte aus Mängelhaftung
5.1. Der Käufer hat das Recht, die Beseitigung des Mangels durch den Umtausch der Sache oder Reparatur der Sache zu wählen. Zum Zweck der Reparatur oder des Umtauschs ist der Käufer verpflichtet, die Sache dem Verkäufer oder einer anderen bestimmten Person zu übergeben oder zugänglich zu machen. Die Kosten für die Übernahme der Sache trägt der Verkäufer.
5.2. Der Käufer kann keine Art der Mangelbeseitigung wählen, die unmöglich ist oder dem Verkäufer im Vergleich zur anderen Art der Mangelbeseitigung unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels ablehnen, wenn weder Reparatur noch Umtausch möglich sind oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßige Kosten erfordern würden.
5.3. Der Verkäufer liefert dem Käufer die reparierte oder ersetzte Sache auf eigene Kosten in der gleichen oder einer ähnlichen Weise zurück, wie der Käufer ihm die mangelhafte Sache geliefert hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
5.4. Der Käufer hat Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten und hat Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn der Händler die Sache nicht ordnungsgemäß repariert oder ersetzt, sich weigert, den Mangel wegen unverhältnismäßiger Kosten zu beseitigen, die ihm dadurch entstehen würden, wenn die Sache trotz Reparatur oder Ersatz der Sache denselben Mangel aufweist, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass er einen sofortigen Nachlass auf den Kaufpreis oder den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, wenn der Mangel wiederholt auftritt, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt wird, wenn die Reparatur dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereitet, oder wenn der Händler erklärt oder aus den Umständen ersichtlich ist, dass er den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten, beseitigen wird.
5.5. Bei parfümierten Zubereitungen zum Waschen von Textilien ist der Käufer verpflichtet, sich vor der Verwendung mit der Anleitung und den Sicherheitshinweisen auf der Produktverpackung vertraut zu machen. Die Missachtung dieser Pflicht kann ein Grund für die Ablehnung der Reklamation sein.
VI. Schlussbestimmungen
6.1. Diese Reklamationsordnung bildet einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Grundsätze und Belehrungen zum Schutz personenbezogener Daten dieses Onlineshops. Die Dokumente Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze und Belehrungen über den Schutz personenbezogener Daten dieses Onlineshops sind auf der Domain des Onlineshops des Verkäufers veröffentlicht.
6.2. Im Falle einer Änderung der Reklamationsordnung richtet sich das Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nach der Reklamationsordnung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags wirksam ist, und dies bis zum Moment seines Ablaufs.
6.3. Diese Reklamationsordnung wird durch ihre Veröffentlichung im Onlineshop des Verkäufers am 01.07.2025 gültig und wirksam.